Die Schlecker XL-Pest nähert sich Frankfurt
Am Freitag, dem 12. Februar 2010 wurde ein XL-Markt vor den Toren Frankfurts, in Bad Vilbel, Frankfurter Straße, eröffnet. Der Kreisvorstand der LINKEN in Frankfurt hat mit Unterstützung der Linken aus dem Main-Kinzig-Kreis zu Protesten gegen Billiglöhne und Tarifflucht aufgerufen. Zusammen mit Beschäftigten aus einigen Schlecker-Filialen, Betriebsratsmitgliedern und der Gewerkschaft ver.di protestierten ca. 40 Menschen gegen die Eröffnung der neuen XL- Filiale.
Bereits im Herbst hat sich DIE LINKE in Stadtteilgruppen und in einer Veranstaltung der AG Betrieb & Gewerkschaft mit der Schlecker-Problematik befasst: Kleinere Schlecker-Filialen werden geschlossen, den Beschäftigten wird betriebsbedingt gekündigt. Sie sitzen in den meisten Fällen ohne Abfindung auf der Straße. Großzügig wird den Betroffenen dann ein neues Angebot gemacht, in der neuen XL-Filiale zu arbeiten: Für nahezu die Hälfte des vorher bezogenen Gehalts, Verzicht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld und Verzicht auf zwei Wochen Urlaub, ohne Schutz des Tarifvertrages und ohne Betriebsräte.
Wie das funktioniert, ist weiter unten in dem Beitrag „Hungerlöhne bei Schlecker“ nachzulesen. Gerne übersenden wir auch das Flugblatt des Kreisverbandes dazu.
Die Linke fordert von Schlecker:
- die generelle Anerkennung des Tarifvertrages für den Einzelhandel, auch bei XL,
- Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer/innen zu den gleichen Bedingungen wie vorher,
- keine Behinderung der noch anstehenden Betriebsratswahlen.
Leiharbeit in dieser von Schlecker praktizierten Form ist rechtsmissbräuchlich und muss
verboten werden. Generell muss das Gesetz über Leiharbeit auf den Prüfstand. Gegebenenfalls ist Leiharbeit generell zu verbieten.
Ein gesetzlicher Mindestlohn, der für alle Unternehmen gilt, muss her. Die rechtlichen Grundlagen zu Betriebsübergängen (613a BGB) sind zu überprüfen und dergestalt zu ändern, dass ein Missbrauch wie im Fall Schlecker nicht mehr möglich ist. Der Kündigungsschutz für Beschäftigte muss verbessert werden.
Flugblatt Seite 1 und 4 - Flugblatt Seite 2 und 3



