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Opfer von Hartz IV vor und hinter dem Schreibtisch

Wie soll es weitergehen mit dem Rhein-Main-Jobcenter? Diese Frage stellten sich die LINKEN Frankfurt auf ihrem März-Plenum. Als Gäste hatten sie sich diesmal Marianna Schott von der LINKEN-Landtagsfraktion, den sozialpolitischen Sprecher der LINKEN-Römerfraktion Hans-Joachim Viehl und Bernd Gust, den Betriebsratsvorsitzenden des Rhein-Main-Jobcenters eingeladen.

Mit der Einführung von Hartz IV vor fünf Jahren wurden als arbeitsfähig eingestufte Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslose, die aus dem Bezug des Arbeitslosengelds I gefallen waren, in einen Topf geworfen. Sie sollten nach einheitlichen Kriterien betreut werden und auch Leistungen in gleicher Höhe erhalten. Für die Umsetzung dieser Gesetze wurden die Jobcenter als neue Einrichtungen ins Leben gerufen. Für die Jobcenter sind verschiedene Trägerschaften möglich: Sie können in getrennter Trägerschaft verwaltet werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt dabei die Arbeitsvermittlung und die Auszahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt, die Kommune vor allem die Bearbeitung und Auszahlung der Wohnkosten. Es können Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gebildet werden, in denen BA und Kommune in einer Einrichtung zusammenarbeiten. Oder aber die Kommune übernimmt alleine die Verantwortung (Optionskommune). Das Rhein-Main-Jobcenter ist eine ARGE aus BA und Stadt Frankfurt. Genau dieses Modell aber darf nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 als verfassungswidrige Mischverwaltung nicht über das Jahr 2010 hinaus weitergeführt werden. Wie aber können mögliche Alternativen aussehen?

Wichtig war es Marianna Schott vorwegzuschicken, dass, wenn man sich jetzt mit den Jobcentern mit einem Detail der Hartz-Gesetze beschäftigte, man nie das Wichtigste aus den Augen verlieren dürfe: Die Hartz-Gesetze haben viele Menschen ohne aber auch mit Arbeit entrechtet und ihnen eine neue Armut beschert. „Diese Gesetze sind schlecht. Sie müssen weg!“. Dem konnten die Anwesenden nur beipflichten. In der Folge stellte Marianna das neue Konzept der LINKEN im Bundestag vor, das soeben von einer Arbeitgruppe um Klaus Ernst erarbeitet worden ist. Danach soll die Trägerschaft alleine bei der Bundesanstalt liegen. Durch Stärkung der lokalen Strukturen der BA und einer stärkeren Einbeziehung der Betroffenen und der Kommunen soll eine Demokratisierung erreicht werden. Die Optionskommune sei keine ernsthafte Alternative, so Schott. Es gebe keine bundeseinheitlichen Leistungsstandards, was das Modell alleine schon disqualifiziere. Außerdem schimpften die Betroffenen Arbeitslosen einheilig über Schikanen, die in den Optionskommunen in weit größerer Häufigkeit als in anderen Modellen anzutreffen seien.

Diese Kritik fand Hans-Joachim Viehl von der Römerfraktion bei seinen Besuchen in den Optionskommunen Offenbach und Wiesbaden voll und ganz bestätigt.  Zu bemängeln bei den Optionskommunen sei darüber hinaus, dass dort noch weniger als bei den anderen Modellen belastbare Arbeitslosenzahlen vorlägen. Die konstruktiven Handlungsspielräume der Kommunen seien zudem sehr beschränkt, da die Spielregeln für Optionskommunen im Bund und vor allem im Land festgelegt würden – und dort regierten bekanntlich mit FDP und CDU zwei Parteien, die sich nicht sonderlich um die Belange der Arbeitslosen sorgten.

Allerdings gebe es beim Thema „Jobcenter“ nicht nur die Belange der Arbeitslosen zu berücksichtigen. „Die Opfer von Hartz IV sitzen vor und hinter dem Schreibtisch“, so Viehl. Viele Beschäftigte bei den Jobcentern haben nur schlecht bezahlte und befristete Arbeitsverhältnisse. Mitunter sind die Sachbearbeiter des Jobcenters gar selbst im aufstockenden Bezug nach Sozialgesetzbuch II – volkstümlich Hartz IV. Viele Beschäftigte bevorzugen die Optionskommune als Jobcenter-Modell. Die BA sei als Arbeitgeber dort nicht sonderlich beliebt. Außerdem, ergänzte der sozialpolitische Sprecher, müsse man zur Kenntnis nehmen, dass auch die BA massiv versuche, Leistungsempfänger aus dem Bezug zu drücken, um Geld zu sparen und die Statistiken zu schönen. Deshalb plädiert die LINKE-Fraktion im Römer im Einklang mit den Regierungsparteien CDU, Grüne und FDP und der SPD-Opposition für eine Beibehaltung der bestehenden Mischverwaltung und damit für eine Verfassungsänderung, die dies ermöglicht. Dies sei aus ihrer Sicht die bessere Lösung für die Beschäftigten. Außerdem kämen die Ortkenntnisse der kommunalen Verantwortlichen auch den Hartz IV-Empfängern in Fragen wie Wohngeld, Fortbildung und regionalem Arbeitmarkt zugute.

Dass Beschäftigte des Jobcenters mitunter selbst auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen seien, konnte Bernd Gust, freigestellter Betriebsrat beim Rhein-Main-Jobcenter, nur bestätigen. Tatsächlich sei es gar schon vorgekommen, dass Fallmanager sich selbst zu betreuen gehabt hätten. Grundsätzlich seien die Arbeitbedingungen in den ARGEN alles andere als rosig. Normalerweise gebe es keine einheitliche Interessenvertretung der Beschäftigten (Frankfurt bildet hier die Ausnahme). Stattdessen werden die Beschäftigten der Kommune durch den entsprechenden Personalrat und die der  BA durch deren Betriebsrat vertreten. Viele mitbestimmungspflichtige Regelungsgegenstände fielen so unter den Tisch. Sehr unterschiedlich seien auch die Arbeitsbedingungen, z. B. die Wochenarbeitszeit, und die Entlohnung. Da komme es schon mal vor, dass der Kollege im Nachbarzimmer, der die gleiche Arbeit mache, fast das Doppelte verdiene - mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Arbeitsklima. Die Arbeitsbelastung der Beschäftigten sei extrem. Statt, wie eigentlich vorgesehen, 75 Arbeitslose bis 25 Jahre und 150 weitere Personen pro Fallmanager zu betreuen, sei der Betreuungsschlüssel in Wirklichkeit doppelt so hoch. Gerade bei den befristet Beschäftigten finde Qualifikation nach der Methode „Learning by Doing“ statt. Ständig gebe es neue dienstliche Handlungsanweisungen, die niemand ernsthaft aufarbeiten können. Über Gesetzesänderungen werde z. T. gar nicht informiert. Unter solchen Bedingungen wird qualifizierte Beratung zur Glückssache. Gust plädierte dafür, die Kommune nicht aus der Verantwortung zu entlassen. Auch wehrten sich die Beschäftigten der Kommunen mit Händen und Füßen dagegen zur BA zu wechseln, während sich viele Beschäftigte der BA durchaus einen Wechsel zur Kommune vorstellen könnten.

In der anschließenden Diskussion wandten sich viele Diskutanten gegen das Modell der Optionskommune. Es könne nicht sein, dass Arbeitslose in der einen Kommune so und in der nächsten ganz anders behandelt würden. Volkhard Mosler, einer der Sprecher des LINKEN Kreisverbands, erinnerte daran, dass die Arbeiterbewegung in den 20er Jahren das nationale Arbeitsamt erstritten habe und damit deutschlandweite einheitliche Standards.  Es sei auch heute zu bedenken, ob mit einer Regionalisierung der Arbeitslosenverwaltung nicht die Gefahr verbunden sei, dass sozialen Standards sinken. Für Margret Heym, Diskussionsleiterin des Abends und ebenfalls Sprecherin der Frankfurter Kreisverbands, wiederum war es wichtig, die Kommune in der Verantwortung zu halten. Ohne Kenntnis des lokalen Wohnungsmarkts bestehe die Gefahr, dass Leistungsempfänger durch unrealistische Obergrenzen für die zuschussfähige Miethöhe aus ihren Wohnungen gedrängt werden, ohne dass ihnen Alternativen zur Verfügung stehen würden. Die Kommune habe ein Eigeninteresse Obdachlosigkeit zu verhindern, weil dies für sie auf jeden Fall die teurere Variante sei. Außerdem sei es verfassungsrechtlich nicht möglich, Hoheitsaufgaben der Gemeinden, wie die Zuständigkeit für das Wohnen, auf die BA zu übertragen.

Zum Schluss herrschte weitgehende Übereinstimmung, dass die LINKE die Diskussion um die Zukunft der Jobcenter ohne Hektik führen sollte. Schikanen gegen Arbeitslose wie auch gute Hilfestellung gäbe es bei allen Organisationsmodellen. Vielfach hänge dies von den verantwortlichen Personen, ihrem Verantwortungsbewusstsein und ihrer Einstellung gegenüber den Betreuten ab.  Andererseits sei es auch kein Beinbruch, wenn die Aufgaben wieder nach Zuständigkeit getrennt würden. Es gibt Beispiele, wo dies ohne größeren Aufwand für die Verwaltung und die Betroffenen funktioniere. Wichtiger sei es für die LINKE, sich weiter entschieden gegen die Hartz-Gesetze und die mit ihnen herbeigeführte Niedriglohnpolitik zu engagieren: Für einen allgemeinen Mindestlohn von 10 Euro, eine Existenz sichernde Grundsicherung von 500 Euro,  zukunftsweisende Fortbildungsmaßnahmen, eine aktive Beschäftigungspolitik usw. Eben für ein Leben und ein Arbeiten in Würde und sozialer Sicherheit.

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