Was tut der Magistrat gegen Gesundheitsgefährdung durch verschmutzte Luft?
Anfrage an den Magistrat:
Hat das Umweltdezernat qualifizierte Abschätzungen vom HLUG über die Grenzwert-tüberschreitungen für Feinstaub im Ortsbezirk 7 erfragt, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, wann nein, wann ist mit Auskünften über Grenzwertüberschreitungen im Ortsbezirk 7 zu rechnen?
Welche Sofortmaßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um unzulässige Grenzwert-tüberschreitungen gemäß der EU-Richtlinie zur Feinstaubverordnung zu verhindern und die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen, falls diese festgestellt werden?
Welche Maßnahmen hat der Magistrat bisher ergriffen, um die Belastung durch Stickoxide für den Ortsbezirk 7 zu minimieren, vor allem für die Bereiche in Alt- Praunheim, in der Heerstraße sowie in Teilen der Ludwig-Landmann-Straße, in denen die Stickoxidbelastung nachweislich - in der B 601 dokumentiert - die Grenzwerte überschreitet?
4. Sind die Volvo-Busse vom Typ 7700 - eingesetzt von einem privaten Busbetreiber im
Frankfurter Nordwesten, z. B. Linie 60 - mittlerweile mit einem Ruß- bzw. Partikelfilter nachgerüstet worden?
Begründung:
Zu Frage 1 und 2:
Feinstaub ist krebserregend und wird vor allem von Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Eine EU- Richtlinie zum Schutz vor Feinstäuben existiert seit 1999 und ist seit 2002 geltendes deutsches Recht.
In der Anfrage der Farbechten vom 13.05.2006 (OF 11/7) wurde bereits auf die Verzögerungen in der Umsetzung der EG- Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und bei der Umsetzung der Feinstaub- Richtlinie hingewiesen. Die Stellungnahme des Magistrats (ST 739) vermied jede Auskunft zur Umsetzung der Feinstaub- Verordnung. In der ST 29 vom 02.01.2006 auf die Anregung OA 2065 vom 6.9.2005 wird ausgesagt, dass vom HLUG „qualifizierte Abschätzungen der Luftqualität im Stadtgebiet vorliegen bzw. im Einzelfall erfragt werden können“. Damit wird begründet, dass keine Luftmessungen im Ortsbezirk 7 eingerichtet werden. Wenn nicht gemessen wird, kann man auch nichts feststellen. Das sollte die Stadt aber nicht zum Freibrief nehmen, um nicht handeln zu müssen.
In der Anwort des Magistrats F 1300 auf eine Anfrage der FAG in der STVV zur Feinstaubverordnung wurde ein Aktionsplan nach § 47 Absatz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes für Frankfurt angekündigt. Danach sollten die Zonen für Einschränkungen des Verkehrs bis hin zu Fahrverboten zum 1. Januar 2008 eingerichtet werden. Autos mit hohem Schadstoffausstoß wären dann in bestimmten Teilen der Stadt nicht mehr zugelassen.
In der Presse wurde jedoch dieser Termin von der zuständigen Umweltdezernentin wieder zurück-genommen. Sie verwies auf langwierige Verhandlungen mit der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie. (FR vom 29.9.2007)
Die neueste Rechtsprechung (BVerwG 7 C 36/07) verpflichtet die Kommunen, sofort tätig zu werden: „Der Betroffene kann verlangen, dass die Behörden bei gesundheitsrelevanten Grenzuwertüber-schreitungen einschreiten.“ Die Kommunen hätte in derartigen Fällen „unter mehreren rechtlich möglichen – insbesondere verhältnismäßigen – Maßnahmen eine Auswahl zu treffen.“ Als Beispiel führen die Richter eine Umleitung des Lkw- Durchgangsverkehrs an. (zit. nach: Süddeutsche Zeitung vom 28.9.2007). Die Umweltdezernentin kann sich also nicht mehr hinter der inaktiven Landes-regierung verstecken und muss für die betroffenen Gebiete Sofortmaßnahmen ergreifen.
Zu Frage 3:
Entsprechendes gilt auch für die Stickoxide (s. Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, B 601 vom 5.9.2005). Den Luftreinhalteplan findet man dort als Anlage 4. Besonders wichtig ist die Seite 27, dort gibt es eine Karte mit den hochbelasteten Straßen. Danach wurden für Lorscher Str., nördliche Ludwig-Landmann-Str. und Heerstraße Grenzwertüberschreitungen für Stickoxide errechnet.
Zu Frage 4:
Die Antwort auf die Anfrage F 354 vom 4. Juni d. J. besagte, dass diese zahlreich eingesetzten Fahrzeuge keine Partikelfilter besitzen.
Inge Pauls
